Ablauf der psychotherapeutischen Sitzungen
Nachdem Sie mich kontaktiert haben, vereinbaren wir zeitnah ein vertrauliches und unverbindliches Erstgespräch, indem Sie Ihr Anliegen schildern können und ich Ihnen meine Vorgehensweise erklären kann.
Danach finden weitere vier probatorische Sitzungen statt, die der Diagnostik und der Therapieplanung dienen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, herauszufinden, ob Sie sich in der Therapie wohl fühlen und ob Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen können. Im Laufe dieser Stunden treffen wir gemeinsam die Entscheidung über die weitere Therapie.
Ihre Daten und die Inhalte unserer Gespräche unterliegen dabei natürlich meiner ärztlichen Schweigepflicht.
Eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie besteht aus regelmäßig geplanten, meist wöchentlichen Sitzungen mit einer Sitzungsdauer von 50 Minuten.
Eine Kurzzeittherapie besteht aus 30 Sitzungen, eine Langzeittherapie aus 60 bis maximal 100 Sitzungen.
Die Grundvoraussetzung für den Therapieerfolg ist die offene, wertschätzende und vertrauensvolle Beziehung zwischen Ihnen und mir als Therapeuten
Alle Konditionen werden dann in einem Behandlungsvertrag geregelt.
Danach beschreibe ich Ihren Behandlungsbedarf in Form eines Gutachtens für den Gutachter der Beihilfestelle und/oder der privaten Krankenkasse.
Der Kostenträger entscheidet dann auf Grundlage der Gutachterentscheidung, ob und in welchem Umfang die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung bei mir übernommen werden.
Bei Selbstzahler*innen entfällt die Gutachtenerstellung.